An wen kann ich mich wenden?
Bei Hörproblemen durch eine Chemotherapie gibt es verschiedene spezialisierte Stellen, an die man sich wenden kann. Die behandelnde Kinderonkologie bleibt meist zentrale Anlaufstelle. Pädaudiologische Zentren, HNO-Kliniken oder ein Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) übernehmen die Hörtests und verschreiben Hörhilfen. Es ist hilfreich, frühzeitig eine Frühförderstelle oder Hörberatungsstelle zu kontaktieren. Sie unterstützt die Entwicklung des Kindes und hilft bei Anträgen. Weitere hilfreiche Informationen, z. B. zur Nachsorge und Versorgung, finden sich auf den Webseiten der Kinderkrebsinfo der Gesellschaft für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie (GPOH), der Krebshilfe, der Kinderkrebsstiftung oder des Bundesverbands Bunter Kreis.
Wer macht was?
- Onkolog:innen
überwachen die Krebsbehandlung und Nebenwirkungen wie Hörprobleme. - Audiolog:innen und HNO-Ärzt:innen
diagnostizieren und behandeln den Hörverlust. - Teams in Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ)
koordinieren die Untersuchungen und Behandlungen fachübergreifend. - Logopäd:innen
fördern Sprache und Kommunikation des Kindes. - Frühförder:innen
unterstützen die Gesamtentwicklung und begleiten Familien langfristig.
Welche Unterstützungsangebote gibt es für Familien?
Familien, in denen ein Kind einen arzneimittelbedingten Hörverlust hat, finden vielerorts Unterstützung. Die Psychosoziale Krebsnachsorge hilft Eltern und Geschwistern, die emotionale Belastung der Krebserkrankung zu verarbeiten. Beratungsstellen für Familien informieren über Hörhilfen, Kommunikationsstrategien sowie Kindergarten- und Schulbegleitung und helfen bei Anträgen. Logopäd:innen und Frühförderstellen unterstützen die sprachliche, geistige und soziale Entwicklung des Kindes. Außerdem gibt es Selbsthilfegruppen und Elternnetzwerke zum Austausch mit anderen Familien.
Welche Rechte hat mein Kind in Kindergarten/Schule oder am Ausbildungsplatz?
Ein Kind mit Hörproblemen hat in Kindergarten und Schule wichtige Rechte, damit es trotz der Beeinträchtigung gut lernen und mitmachen kann. In der Schule hat es Anspruch auf einen Nachteilsausgleich. Das bedeutet z. B., es bekommt mehr Zeit für Aufgaben, schriftliche Arbeitsanweisungen und technische Unterstützung wie Hörgeräte oder Hörmikrofone. Außerdem hat es ein Recht auf individuelle Förderung, etwa durch integrative Betreuung oder sonderpädagogische Unterstützung. Das können Integrationshelfer:innen übernehmen, die das Kind z. B. in der Schule begleiten. Eltern können sich ebenfalls Unterstützung bei Gesprächen mit dem Kindergarten oder der Schule holen, z. B. durch Beratungsstellen oder Integrationsfachdienste.
Auch jugendliche Hörgeschädigte in Ausbildung haben ein Recht auf einen Nachteilsausgleich durch den Arbeitgeber (z. B. technische Hilfen, Gebärdensprachdolmetscher, Untertitelung bei Schulungen). Die Pflichten des Arbeitgebers unterscheiden sich jedoch und hängen von der Zumutbarkeit und den gesetzlichen Vorgaben ab. Jugendlichen Hörgeschädigten, deren Schwerbehinderungsantrag genehmigt wurde, steht am Ausbildungs-/Arbeitsplatz je nach Grad der Schwerbehinderung ggf. ein erhöhter Kündigungsschutz, Zusatzurlaub und die Unterstützung durch Integrationsfachdienste zu.
Gibt es spezialisierte Nachsorge-
und Versorgungszentren?
Für Kinder mit arzneimittelbedingtem Hörverlust gibt es spezialisierte Versorgungszentren, die eine fachübergreifende Betreuung anbieten. Viele große Kinderkliniken und Universitätskliniken haben Abteilungen, die sowohl die Kinderonkologie als auch die Pädaudiologie umfassen. Dort arbeiten Onkologie, Audiologie, Logopädie und weitere Fachgebiete eng zusammen. Zudem gibt es regionale Versorgungseinrichtungen wie Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) und Frühförderstellen, die Anlaufstellen für betroffene Familien sind. Diese stimmen die Versorgung ab und bringen Familien mit weiteren Fachstellen in Kontakt. Weitere hilfreiche Informationen, z. B. zur Nachsorge und Versorgung, finden sich auf den Webseiten der Kinderkrebsinfo der Gesellschaft für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie (GPOH), der Krebshilfe, der Kinderkrebsstiftung oder des Bundesverbands Bunter Kreis.